Unsere Preise

Pflege  ist unsere Berufung und muss nicht überteuert sein!!!        

Wir bieten professionelle Pflege mit familiärem Flair,
          sowie ein individuelles, auf jeden
      zugeschnittenes Betreuungsangebot.

Unterbringungssätze pro Tag (Stand: 01.01.2025)      

Pflegegrad

Pflege

Unterk.

Verpfl.

Invest.-Kost.

Ausbildung

Umlage

Gesamt

1

56,27 €

14,53 €

9,69 €

9,26 €

3,86 €

 93,61 €

2

85,82 €

14,53 €

9,69 €

9,26 €

3,86 €

 123,16 €


102,72 €

14,53 €

9,69 €

9,26 €

3,86 €

140,06 €

4

120,34 €

14,53 €

9,69 €

9,26 €

3,86 €

157,68 €

5

128,26 €

14,53 €

9,69 €

9,26 €

3,86 €

165,60 €


Was Sie ein Heimplatz in einem Monat bei durchschnittlich 30,42* Tagen kostet:

(*365 Tage im Jahr gleichmäßig auf 12 Monate verteilt sind 30,42 Tage)

  Pflegegrad

Gesamtkosten

Pflegekassen-zuschuss 

§ 43 SGB XI

Eigenanteil

1

2.847,62 €

   131,00 €

2.716,62 €

2

 3.746,53 €

   805,00 €

2.941,53 €

3

4.260,63 €

1.319,00 €

2.941,63 €

4

4.796,63 €

1.855,00 €

2.941,63 €

5

5.037,55 €

2.096,00 €

2.941,55 €

Seit dem 01.02.2022 erhalten vollstationär versorgte Heimbewohnerinnen und Heimbewohner der Pflegegrade 2 bis 5 von der Pflegekasse einen Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Die Höhe des Leistungszuschlages richtet sich danach, wie lange bereits vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung bezogen wurde:

Dauer der vollstationären Plfege

Zuschuss zum Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Ausbildungsumlage

Bis zu 12 Monate

15 %

Mehr als 12 Monate

30 %

Mehr als 24 Monate

50 %

Mehr als 36 Monate

75 %


Kurzzeitpflege kommt für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in Betracht.


Der Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist beschränkt auf 8 Wochen und bis zu einem Betrag von 1.854,00 € je Kalenderjahr plus nicht verbrauchte Mittel der Verhinderungspflege von bis zu 1.685,00 € je Kalenderjahr, jeweils als Zuschuss zu den pflegebedingten Aufwendungen ("Pflege").


Pflegegrad

Eigenanteil pro Tag - Kurzzeitpflege

2

33,48 €

3

69,99 €

4

87,61 €

5

95,53 €

Änderung ab 1. Juli 2025:
Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Er beträgt maximal 3.539 Euro je Kalenderjahr und kann flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden. Die bisherige Regelung, dass nur ein Teil der Kurzzeitpflegeleistungen in Verhinderungspflegeleistungen umgewandelt werden kann, entfällt dann.


Senioren Wohnen und Pflegen Am Schloßpark GmbH

Am Schlossgarten 12 Zufahrt über Brunnenstr. 4

63607 Wächtersbach


Tel. 06053 61405

Fax 06053 614060

info@pflegeheim-waechtersbach.de

Ihre Ansprechpartnerin: Einrichtungsleitung

Frau Sonja Mayer

Tel. 06053 61405